Kosten und Bezahlmöglichkeiten
Die Tierarzt-Kosten hängen von der Leistung und der Tierart ab. Um den Tierfreund vor unseriös überhöhten Rechnungen zu schützen, gibt es die Gebührenordnung für Tierärzte (kurz GOT genannt).
Tierärzte sind verpflichtet, sich an die in der GOT genannten Höchst- und Mindestpreise zu halten. Das Gebührenverzeichnis ist eine Anlage der GOT und listet alle möglichen Behandlungen und Untersuchungen mit Preisen auf.
Die Vorteile der GOT sind:
- die GOT bietet eine gute monetäre Richtlinie für den Besitzer und Tierärzte.
- die GOT gibt Besitzern die Sicherheit, dass ein bestimmter Preis nicht überschritten wird/ werden darf
Die in der GOT angegebenen Preise stellen den sogenannten „einfachen Satz“ dar. Dies bedeutet, dass diese Beträge nicht unterschritten werden dürfen. Maximal darf Ihr Tierarzt den dreifachen GOT-Satz für die Behandlung Ihres Tieres verlangen. Die angegebenen Preise sind Netto-Preise, sprich zuzüglich 19% Umsatzsteuer!
Beachten Sie bei den Preisangaben, dass in der Regel weitere Kosten für Voruntersuchungen, Medikamente und OP-Materialien hinzukommen. Auch können bei einer länger andauernden Behandlung Mehrkosten entstehen. Sie sollten sich daher grundsätzlich vor Beginn der Behandlung des Tieres über den zu erwartenden Kostenrahmen informieren. Wir geben Ihnen hierzu gern Auskunft. Auch ist es selbstverständlich, dass Sie bei uns eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt bekommen in der das Datum der Untersuchung, die Tierart, die Diagnose und die vollzogenen Untersuchungen niedergeschrieben sind.
Gerne erklären wir Ihnen unsere Abrechnungen im Detail.
Bei uns können Sie im Übrigen bar und ab 30 EUR auch mit EC-Karte bezahlen!